AGB

Pub CommunityCard: Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.    Allgemeines
Herausgeberin der Pub CommunityCard ist die its1world Gruppe AG mit Sitz in Zürich. Alle Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Pub CommunityCard unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2.    Gültigkeit
Die Pub CommunityCard ist ausschliesslich in folgenden Betrieben gültig:
-    Disco-Management AG, Nelson Pub, Beatengasse 11, 8001 Zürich
-    Lady Hamilton’s AG, Lady Hamilton’s Pub, Beatengasse 11, 8001 Zürich
In weiteren Betrieben der its1world Management Group wird die Karte nicht akzeptiert.

3.    Die Pub CommunityCard
Die Pub CommunityCard ist eine Prepaid-Karte. Sie kann mit einem bestimmten Guthaben aufgeladen und anschliessend in den definierten Betrieben zur bargeldlosen Bezahlung eingesetzt werden. Deshalb fordern wir Sie auf, den Kaufbeleg der Aufladung gut aufzubewahren. Die Karte ist jederzeit bis zu einem maximalen Guthaben von 600 Franken wiederaufladbar. 

Es muss jeweils ein Mindestbetrag von 50 Franken auf die Karte geladen werden. Das Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst. 

4.    So profitieren Sie von der Pub CommunityCard 
Sie können in unseren definierten Betrieben mit der Karte bargeldlos bezahlen. Hierbei muss die Karte unseren Mitarbeitenden zum Einlesen abgegeben werden. Eine Barauszahlung des Gesamt- oder Restsaldos ist nicht möglich.

Bei Bezahlung mit der Pub CommunityCard mit einem Mindestsaldo von CHF 50.- können Sie von exklusiven Pub-CommunityCard-Aktionen/Sondertarifen auf entsprechend gekennzeichnete Angebote profitieren. Die Angebote sind gültig solange der Vorrat reicht. Die Pub CommunityCard-Aktionen sind nicht mit anderen Rabatten kumulierbar. 

 In Ihrem Geburtstags-Monat erhalten Sie von uns ein Geburtstagsgeschenk im Wert von Fr. 50.00. Der Betrag muss in einer Bestellung bestellt werden.

Das Geburtstagsgeschenk wird ab einem Kartenumsatz von 1'000 Franken innerhalb der letzten 12 Monaten aktiviert.

5.    Bei jeder Aufladung erhalten Sie eine Bonus-Gutschrift:
Abhängig vom Guthaben, das gleichzeitig auf die Karte geladen wird, erhalten Sie folgenden Bonus:

Aufgeladener Betrag     Bonus
ab 100 Franken     10%


Beispiel: Wenn Sie 200 Franken auf Ihre Karte laden, wird Ihnen ein Betrag von 220 Franken auf der Karte gutgeschrieben. 

6.    Personalisierung der Pub CommunityCard 
Die CommunityCard ist persönlich und nicht übertragbar. Ihre Daten werden gegen Zugriffe von unbefugten Dritten geschützt. Die its1world Gruppe AG lehnt jegliche Haftung bezüglich Ihrer persönlichen Daten ab.

7.    Mindestalter
Die Pub CommunityCard kann ab 20 Jahren beantragt werden.

8.    VIP Eintritt
Unsere Sicherheits-Mitarbeiter sind berechtigt, beim Einlass einen amtlichen Ausweis zu verlangen. Die Community Card berechtigt einzig den Karteninhaber zum VIP Eintritt.

9.    Kartenverlust
Jede Pub CommunityCard ist vom Karteninhaber sicher aufzubewahren. Bei einem Verlust können Inhaber ihre Karte sperren und sich den Restsaldo auf eine neue Karte übertragen lassen. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt Fr. 30.00. Melden Sie sich hierfür bitte bei der Zentrale unserer Filialen. Kartensperrungen können von Montag bis Freitag von 09:00 – 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr vorgenommen werden (Wochenende und Feiertage sind nicht möglich, da Sperrungen nicht durch die Filialen vollzogen werden können). Im Falle des Wiederauffindens einer verlorenen und bereits ersetzten Karte ist diese durch den Karteninhaber zu vernichten. 

10.     Zahlfunktion
Die Zahlfunktion der Pub CommunityCard funktioniert ohne Sicherheitsmerkmale (PIN oder ähnliches). Der Inhaber der Pub CommunityCard muss sich beim Bezahlen nicht ausweisen und ist selbst verantwortlich, dass seine Karte nur von ihm benutzt wird. Aus diesem Grund kann die its1world Gruppe AG bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden übernehmen. 


11.     Gültigkeitsdauer der Karte
Wird die Karte während mehr als 2 Jahren nicht benutzt, verfällt der Restsaldo und die Gültigkeit der Karte. 

12.     Hausverbot
Sollte dem Karteninhaber aus irgendwelchen Gründen ein Hausverbot in einem der definierten Betriebe erteilt werden verliert die Karte ihre Gültigkeit. Der Restsaldo wird dem Karteninhaber zurückerstattet. Die its1world Gruppe AG behält sich das Recht vor, die Pub CommunityCard jederzeit und ohne Begründung zurück zu fordern. In einem solchen Fall wird das Restguthaben ebenfalls zurück erstattet. Der Bonus wird bei einem Hausverbot oder einer Rückforderung seitens der its1world Gruppe AG nicht zurück erstattet.

13.     Technische Störungen
Wir übernehmen keine Haftung für technische Störungen (SMS-Versand, Kreditkartenterminal o.Ä.)

14.     Kontakt
Für Fragen zur Pub CommunityCard wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst:
Telefon 044 216 90 10| E-Mail: info@its1world.ch

15.     Wichtiger Hinweis
Sie erkennen als Kunde der its1world Gruppe AG an, dass Sie diese AGB gelesen und deren Inhalt verstanden haben. Sie erkennen ferner an, dass die vorliegenden AGB einen integrierenden Bestandteil des mit Ihnen abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bilden.

16.     Änderungen, Ergänzungen sowie Gerichtsstand
Die its1world Gruppe AG behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen am Pub CommunityCard-Programm und den hier publizierten Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Die jeweils gültige Fassung wird auf der Internet-Seite unter www.nelsonpubzurich.ch und www.ladyhamiltonpub.ch publiziert und gilt ab Veröffentlichung vom Kunden akzeptiert. Bei Streitfällen findet das Schweizerische Obligationenrecht Anwendung. Der Gerichtsstand liegt am Hauptsitz der its1world Gruppe AG in Zürich.

17.     Abschliessende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Zürich, Februar 2023